Allgemeine Mietbedingungen
1. Allgemeines
Unsere Vermietungsbedingen gelten für alle auch zukünftigen Vereinbarungen mit unseren Kunden und Geschäftspartner. Vermietungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage unserer Vermietbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Kunden und Geschäftspartner, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Sollten einzelne Klauseln unserer Vermietbedingungen unwirksam sein oder werden, so gelten die übrigen Bedingungen fort. Anstelle der unwirksamen Regelungen tritt eine gesetzlich mögliche, durch welche das angestrebte wirtschaftliche Ziel weitgehend erreocht wird. Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge sind nur gültig, wenn sie von uns bestätigt werden. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Mietvertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Überlassung des Mietgegenstandes zustande. Gegenstand des Mietvertrages sind die in unserer Auftragsbestätigung aufgeführten Einzelgeräte. Wir behalten uns das Recht vor, die dort genannten durch funktionsgleiche andere Geräte zu erstetzen.
2. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz unserer Firma. Gerichtsstand ist Weilburg. Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt Deutsches Recht in Form des Bürgerlichen Gesetzbuches.
3. Mietzeit
Die MIetzeit errechnet sich vom Tage, an dem die Geräte unser Lager verlassen bzw. für die sie verbindlich bestellt sind, bis zum Zeitpunkt der Rücklieferung an unser Lager, mindestens jedoch bis zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Soweit die Geräte vor 12.oo Uhr mittags ausgeliefert werden, wird der volle Tagessatz berechnet. Mindestgebühr pro Mietvorgang ist eine volle Tagesmiete. Versandbereitschaft aus unserem Lager ist der Lieferung gleichzusetzen, wenn auf Veranlassung des Mieters die Geräte später als vereinbart das Lager verlassen.
4. Miethöhe
Die Miethöhe ist für die Überlassung von Geräten und richtet sich nach den jeweils gültigen Tagespreisen. Zu diesen Preisen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu. Die Transport- und Verpackungskosten sind in den Preisen nicht enthalten. Kosten für Hin- und Rücktransport, für Auf- und Abbau sowie für Betreuung der Geräte werden zu Lasten des MIeters gesondert berechnet.
5. Stornierungsgebühr/Sicherheitsleistung
Wird ein Auftrag innerhalb von 24 Stunden vor dem uns augegebenen Auslieferungstermin storniert, so wird eine Gebühr von 50% einer Tagesmiete berechnet. Wir sind grundsätzlich berechtigt, vor Übergabe der Geräte eine Sicherheitsleistung in Höhe des Geratewertes oder Vorkasse in Höhe des voraussichtlichen Rechnungsbetrages zu verlangen.
6. Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte sorgfältig zu behandeln. Er hat sich bei der Übernahme am Auslieferungsort von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der vermieteten Geräte einschließlich Zubehör zu überzeugen. MAcht er von diesem REcht keinen Gebrauch, so erkennt er die ordnungsgemäße Lieferung an. Der Mieter ist verpflichtet, die von ihm angemieteten Geräte gegen alle Risiken, für die er oder Dritte uns gegenüber einzustehen haben auf eigene Kosten zu versichern und zwar ab Versand oder Übernahme von unserem Lager bis zur Rücklieferung an unser Lager. Der Mieter ist verpflichtet, alle während der Mietzeit auftretenden Schäden oder den Verlust der Geräte unverzüglich anzuzeigen. Alle notwendigen Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters. Glühlampen, beschädigte, verbrauchte oer verlorene Lampen werden dem Mieter zum Tagespreis berechnet. Alle während der Mietdauer erforderlich werdenden Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters. Eigene Reparatureingriffe des Mieters sind grundsätzlich untersagt. Die vermieteten Geräte dürfen ohne unsere Zustimmung an Dritte weder vermietet noch überlassen, bzw. verändert werden. Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, dürfen sie nur im Bundesgebiet verwendet und transportiert werden. Bei Verwendung der gemieteten Geräte im Ausland verpflichtet sich der Mieter zur ordnungsgemäßen Abwichlung des Zollverfahrens und trägt auch hierfür Kosten und Risiko. Dies gilt auch, wenn der Versand durch uns im Auftrag des Kunden erfolgt. Selbstabholer oder Beauftragte Spediteure sind verpflichtet, die gelieferten Gegenstände sofort bei Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen. Der Mieter ist nicht berechtigt, die von ihm gemieteten Geräte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Pfändungen seitens anderer Gläubiger sind uns unverzüglich zu melden. Der Mieter stellt uns während der Mietzeit von allen Risiken aus dem Mietgut - insbesondere Schäden Dritter durch etwaige Störungen oder den Ausfall der gemieteten Geräte frei.
7. Haftung des Mieters / Gefahrentragung
Der Mieter haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der vermieteten Geräte einschließlich Zubehör vom Tage der Übergabe an bis zur Rückgabe am Auslieferungsort. Für Nutzungsausfall, der uns dadurch entsteht, daß Geräte nicht in einwandfreiem Zustand zurückgeliefert werden, und für erfoderliche Instandsetzungskosten haftet der Mieter. Der Mieter trägt die Transportgefahr für den Hin- und Rücktransport der von ihm gemieteten Geräte. Dies gilt auch im Falle einer Zustellung und / oder Abholung durch uns oder durch unsere Beauftragten.
8. Haftung des Vermieters
Schadensersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter, insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Das gleiche gilt, soweit bezüglich der Verletzung einer nicht Vertrags - tragenden Nebenpflicht nur leichte Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt. Krieg, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörung, Verfügung von hoher Hand auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen - sowie alle Fälle höherer Gewalt, auch bei unseren Lieferanten, befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkung von der Verpflichtung aus dem Mietvertrag. Solche Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne das der Mieter ein Recht auf Schadenersatz hat.Geraten wir mit der rechtzeitigen Anlieferung des vermieteten Gerätes in Verzug hat uns der Mieter eine angemessene Nachfrist zu setzen.
9. Gewährleistung
Mit Rüge loser Übernahme der vermieteten Geräte einschließlich des Zubehör werden diese als Mangelfrei anerkannt. Soweit es sich nicht um Mängel handelt, die bei Empfang ausdrücklich gerügt wurden, ist der Mieter bei Störung oder Ausfall weder von der Zahlung des Mietzinses befreit noch zu dessen Minderung berechtigt.
10. Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzig jeweils sofort nach Erhalt der Rechnung bar zu bezahlen, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Bei längerer Mietzeit sind wir berechtigt, eine angemessene Abschlagszahlung zu fordern.
11. Zahlungsverzug
Überschreitung der Zahlungstermine berechtigt uns zur Berechnung von Verzugszinsen. Im Falle von Zahlungsrückständen sind wir befugt, die vermieteten Gegenstände jederzeit und ohne Rücksicht darauf wieder an uns zu nehmen, wo sich die Geräte befinden. Der Mieter ist verpflichtet, an der Rücknahme mitzuwirken, insbesondere den Zugang zu den Geräten zu ermöglichen und sie herauszugeben.
12. Zahlungsweise
Falls der Mietzins nach dem Mietvertrag in einer einzigen Zahlung zu entrichten ist, ist dieser sofort nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit der Mietzins nach Monaten berechnet wird, ist er monatlich im voraus zu entrichten. Zur Entgegennahme von Schecks sind wir nicht verpflichtet, die Annahme von Schecks erfolgt lediglich erfüllungshalber. Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen, sowie die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten gegen unsere Mietzinsforderung bedürfen unserer Zustimmung. Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Mieters, insbesondere bei Zahlungsrückstand, können wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche und Sicherheiten verlangen, sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen.
13. Eigentumsvorbehalt bei Verkauf von Geräten
Wir liefern grundsätzlich unter EIgentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB. Alle von uns gelieferten und gefertigten Gegenstände und Materialien bleiben bis zur Bezahlung sämtlicher gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung zustehener Ansprüche sowie bis zur Einlösung sämtlicher in Zahlung gegebener Schecks einschließlich der entstehenden Kosten unser Eigentum. Bei Veräußerung durch den Käufer gelten hieraus entstehende Kaufgeld forderungen gegen andere Abnehmer bereits bei ihrer Entstehung in voller Höhe mit allen Nebenrechten an uns abgetreten.
Alle Preise sind Netto und verstehen sich zzgl. der am Tage der Lieferung zu erhebenden MwSt.
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B.Sternkopf


